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Die fünf Irrtümer über betriebliche Altersvorsorge!

Autor: Dirk Feldhinkel

Zuletzt aktualisiert: 25.01.2023

Dirk Feldhinkel im Gespräch mit dir!
Diese andere Sicht auf die betriebliche Altersvorsorge werden Vermittler hassen!

"Wie soll ich mit einer angebotenen betrieblichen Altersversorgung umgehen? "

 

Das fragen sich immer wieder Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Sie stehen immer wieder zwischen den Erfahrungswerten rasend wütender Betriebsrentner und den geradezu unwiderstehlichen Verlockungen der "Berater" der Finanzkonzerne in den Unternehmen.

 

Ob die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist, ist bei einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge eine rein unternehmens-politische Frage. Als Arbeitnehmer/in hast du es einfach mit der Entscheidung:

 

  1. Nehme die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente an.
  2. Kalkuliere jedoch mit dieser Rente vorsichtig, denn Betriebsrenten haben trotz Sicherungseinrichtungen nicht unerhebliche Risiken.

 

Bei der arbeitnehmer-finanzierten Betriebsrente, die sogenannte Entgeltumwandlung, ist sie mehr eine persönliche wie auch eine staatspolitische Frage. Hier wird es für Unbedarfte schwierig und kompliziert. Die staatspolitische Entscheidung, die Entgeltumwandlung zu verstärken, ist erkennbar durch Lobbygruppen extrem beeinflusst. Das ist noch nie sehr gut ausgegangen. So auch in diesem Fall nicht. Bei der entscheidenden Frage, ob sich die Entgeltumwandlung lohnen würde, sind für  Lobby-Interessen grundlegende Irrtümer in Umlauf gebracht worden. Politiker haben diese ohne eigene Fachexpertise übernommen. In einigen Jahrzehnten wird es eine politische Altlast sein.

 

Vorsicht bei der Entgeltumwandlung!

 

Zahlreiche Verträge der renditeschwachen Direktversicherungen wiesen zum Beispiel durch nachgelagerte Beiträge sogar ein großes Minus aus. Verträge, die angeblich noch einen hohen Garantiezins haben.

 

Die vorgeschickten Finanzberater verschweigen bis heute diese Tatsache oder spielten sie einfach herunter. Es wird so getan, als wäre das ein Problem der Vergangenheit. Es gibt jedoch kein Grund dafür, anzunehmen, dass es besser werden würde. Um das zu überdecken, wurde wiederum mit starken Lobbyeinfluss das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlassen. Das Rentenproblem soll dadurch gelöst werden, indem staatliches Geld in renditelose kostenfressende Verträge geworfen werden? 

 

-Wie kann das sein?

 

Über politisch etablierte Denkschablonen werden irrige Annahmen verbreitet:

"Die betriebliche Altersvorsorge müsse aufgrund der demografischen Entwicklungen unbedingt ausgebaut werden."

 

-An dieser Stelle frage ich: Warum soll genau das richtig sein?

 

Dass es die demografischen Entwicklungen in der Bevölkerung einer Umlagerente schwer macht, ist richtig. Deshalb ist es jedoch noch lange nicht richtig, dass dieses Problem mit einer betrieblichen Altersvorsorge besser zu lösen sei. Versicherungsförmige bzw. versicherungsähnliche Versorgungseinrichtungen schlagen sich entweder mit schwachen Zinsrenditen herum oder haben selber ein problematisches Umlagesystem. Die Kosten bleiben jedoch - nur, für welche Leistung?

 

Seit Jahren beschäftige ich mich mit der betrieblichen Altersvorsorge und beobachte das Geschehen. Ich bin erschreckt darüber, wie schwer es einer ideologisierten Politik fällt, von offenkundigen wie schwerwiegenden Fehlern abzulassen.

 

Politik erzeugt immer wieder den begrenzten Blick einer Nabelschau, der so typisch für die Argumente aus der privaten Finanzwirtschaft ist. Die Probleme liegen darin, dass immer wieder Einzelaspekte isoliert betrachtet werden. Dadurch entstehen die so typischen Monokausalitäten. Sie hinterlassen Informationslücken, die wiederum regelmäßig zu falschen Schlussfolgerungen führen. Die wesentliche Gefahr ist dabei: Diese Unwahrheiten und Halbwahrheiten bieten sich geradezu an, Menschen zu manipulieren. Sie lösen als sogenannte Anreize eine Gier aus, die das Nachdenken abschaltet.

Wie du fünf mal zu deinem Nachteil krass manipuliert wirst!

Durchblick ist nicht das, was dir bAV-Lobbyisten auf die Augen pappen!
So blickst du keinesfalls bei der bAV durch! (Foto Gratisography)

Irrtum #1: Betriebliche Altersversorgung muss staatlich erhalten werden

Diese Aussage über die betriebliche Altersvorsorge wird in der Politik und in der Finanzbranche geradezu inflationär umher geworfen. Die meisten stimmen sofort zu, ohne darüber nachzudenken. Das liegt wiederum an der seit Jahrzehnten etablierten Meinung, die Umlagerente reiche zukünftig nicht mehr zur Sicherung des Lebensstandards aus. Man müsse sozusagen nach jedem Strohhalm greifen, um die Rente zu retten.

 

Ist deshalb die betriebliche Altersvorsorge das Mittel, welches das Problem wirklich erleichtern kann? – Oder könnte auch hier etwas anderes dahinter stecken? Bevor wir vereinzelte Punkte hin und her argumentieren, müssen wir uns klar machen was die betriebliche Altersvorsorge überhaupt ist.

 

Lassen wir mal die bunten infantilen Videobelehrungen beiseite, in denen der Chef eine Rente verschenken würde. Auch das Wissen um fünf Durchführungswege bringt uns hier nicht weiter. 

Wir müssen unsere Sichtweise auf das Wesentliche konzentrieren.

 

Eine betriebliche Altersvorsorge ist ursprünglich ein zusätzliches Angebot der Unternehmen zu Löhnen und Gehältern, um langjährig erfahrene und gut ausgebildete Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. In dieser Hinsicht ist dieses Angebot ein rein unternehmerisches Wettbewerbsinstrument für den Arbeitsmarkt.

 

Was macht einen Wettbewerb aus? – Richtig – Unterschiede!

 

Dieser Wettbewerb funktioniert natürlich beidseitig, sodass im Ursprung sofort die Besserverdienenden ein hohes Interesse zeigten, sich vom Arbeitgeber statt des bereits üppigen Entgeltes mit hohen Steuern und Sozialabgaben noch eine Direktversicherung zahlen zu lassen, die lange Zeit (bis 2005) völlig frei von Abgaben war. Der Gesetzgeber erkannte den Wildwuchs und sah darin offensichtlich eine Umgehung der Einkommenssteuer und der Sozialabgaben. Deshalb wurde die die betriebliche Altersvorsorge 1978 gesetzlich geregelt. Hier wurde zum Beispiel die Steuerfreiheit der Direktversicherung mit der Pauschalbesteuerung des § 40b EStG beschränkt. Als Zugeständnis für den Vorsorgegedanken musste die Zahlung aus einer jährlichen Sonderzahlung entstammen, um frei von Abgaben zu sein. Der Gesetzgeber sah seinerzeit tatsächlich die vom Arbeitnehmer aus Lohn bezahlte betriebliche Versorgung im Grunde als einen gering zu tolerierenden Missbrauch an.  Dieser Hintergrund ist eine erstaunlich andere wie erhellende Sichtweise.

 

Damals machte der Gesetzgeber politisch genau das Gegenteil der heutigen Politik. Auch damals befürchtete man Probleme der Umlagerente. Das führte jedoch in tatsächlich schlüssiger Weise nicht dazu, auf die Steuereinnahmen und die Sozialabgaben bei hohen Einkommen zu verzichten.

Denn diese Umgehung schwächt wiederum die gesetzliche Rente in der Substanz ihrer Einnahmen.

 

Schon hier zeigt sich, wie absurd diese Idee ist, mit Entgeltumwandlungen eine staatlich soziale Aufgabe lösen zu wollen: die Existenzsicherheit im Alter unter gleichen Leistungsbedingungen. Eine zusätzliche Altersvorsorge aus dem Betrieb ist sicher wünschenswert im Sinne des Wohlstandes, aber sicher nicht geeignet, um eine Rente unter gleichen Leistungsbedingungen zu erreichen oder gar um Altersarmut zu bekämpfen. Diejenigen, die es am nötigsten brauchen, sind bereits politisch durch den Ausbau des Niedriglohnsektors systemisch davon abgeschnitten.

 

Aber auch die Besserverdienenden werden nicht verschont bleiben. Die versicherungsförmigen Versorgungseinrichtungen leiden unter den selbigen Problemen, wie die privaten Rentenversicherungen. Die Renditen werden von den Kosten aufgefressen. In vielen Einrichtungen gibt es zudem dieselben Probleme wie bei der gesetzlichen Umlagerente, denn einige Pensionskassen arbeiten tatsächlich auch mit Umlagen, so wie die gesetzliche Rente.

Auch das zeigt, wie absurd die ganze politische Argumentation am Ende ist.

 

Jedoch sind gerade die Besserverdienenden für die Versicherungsbranche interessant, um die Versicherungsgesellschaften mit diesem Geschäft reich zu machen. Für die Verluste hingegen ist wieder einmal der Staat zuständig, wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus dem Jahr 2019 zeigt. Hier ist die Absurdität auf die Spitze getrieben. Der Staat versucht durch das Verschwenden von staatlichem Geld als sogenannte Förderungen absehbare Versicherungsverluste zu kaschieren.  Das kann niemals das Problem der demografischen Entwicklung im gesetzlichen Rentensystem lösen

Irrtum #2: Die betriebliche Altersversorgung ist eine verstärkende Renten-Säule

Kaum etwas belastet die staatlichen Einnahmen für die Sozialsysteme so stark und sorgt gleichzeitig für soviel Ungerechtigkeit wie die betriebliche Altersversorgung als teilweise gedachten  Rentenersatz. Anstatt die gesetzliche Rente zu reformieren, werden gut verdienende in finanzstarken Unternehmen weiter abkassieren, während das nötige Geld gegen die wachsende Altersarmut kleinlich vorgezählt wird. Im Niedriglohnsektor mit schnell austauschbaren Mitarbeitern wird man kaum mit üppigen Betriebsrenten hantieren wollen. Zudem braucht man das Geld dort zum (Über-) Leben.  Doch auch die besser verdienenden können dabei ordentlich auf die Nase fallen. Das haben bereits die enttäuschenden Ergebnisse von ausgezahlten und mit Steuer- wie Sozialbeiträgen versehenen Direktversicherungen gezeigt. Was ist jetzt mit einer solchen Variante der Rente?  - Gut oder schlecht?

 

Warum eine reine Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht immer eine gute Idee ist, zeigte sich in der Nachkriegszeit, als die Wirtschaft am Boden lag und die Staaten sich für Kriegsmaterial verausgabt hatten. Deshalb wurde von Winfried Schreiber die dynamische Umlagerente entwickelt. In den 1990er und 2000er Jahren war jedoch der kapitalistische Übermut politisch so groß, dass man „entschieden hatte“, es gäbe nie wieder Krisen. Es ist fast verwunderlich, dass die Umlagerente nicht völlig abgeschafft wurde.

 

Dieser infantile Glaube führte auch zu Deregulierungen im Investmentmarkt und geradewegs in die desaströse Versicherungs- und Bankenkrise im Jahr 2008. Die Fantasie des Reichtums durch freie Investitionen zerbrach. Umso unglaublicher ist es, dass ab 2019 eine praktisch unregulierte "garantielose Zielrente" bei  der Entgeltumwandlung die Lösung für die Probleme in der Betriebsrente sein soll.

 

Doch zurück zur Finanzkrise: Durch die Sozialisierungen der Rettungskosten für Banken wurden daraus Staatenkrisen. Dadurch hatte die europäische Zentralbank viele Jahre die toxischen Entwicklungen einer ungezügelten Geldvermehrung verursacht, die lange stoisch ignoriert wurde. Ein paar weitere Krisen und die Inflation schießt durch die Decke.

 

Die bisherige „Nullzinspolitik“ wird nur schwach und zögerlich korrigiert. Das führt zur lang anhaltenden Renditeschwäche für versicherungsförmige und ähnliche Einrichtungen. Eine Katastrophe wurde bereits von Experten deutlich vorausgesagt. Viele Versorgungseinrichtungen kämpfen mit Defiziten oder sind zeitweilig unter Aufsicht. Es kostet viel Geld für Zuschüsse.

 

Die europäische Zentralbank hat sich jedoch mit dieser Politik offensichtlich so festgefahren, dass selbst bei hohem Inflationsdruck keine angemessenen Zinserhöhungen zu erwarten sind. Diese würden nicht nur die europäische Wirtschaft, sondern viel mehr einige europäische Staaten mit einer Zahlungsunfähigkeit bedrohen.

 

Trotz dieser Probleme hält die Politik an der Entgeltumwandlung nicht nur fest, sondern verstärkt die Schäden durch das zusätzliche Einleiten von Geld in dieses marode System. Das Ganze war offensichtlich wieder die Idee aus der Finanzlobby (AbA). Es ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz.

 

Bereits der Name ist eine Irreführung. Es müsste das "Betriebsrenten-Kostenerhöhungsgesetz" lauten. Es geht in diesem Gesetz praktisch nur darum, den Einrichtungen mehr Geld für Kostendeckungen zuzuleiten. Um die Sicherstellung einer sicher planbaren Betriebsrente im Sinne einer seriösen Versorgung geht es gerade nicht. Die neu eingeführte Entgeltumwandlung als „garantielose Zielrente" wird gerade im Umfeld einer betrieblichen Altersvorsorge für große Probleme sorgen. Sie passt systemisch weder in ein betriebliches noch ein gesetzliches Versorgungsprinzip. Das Entgelt wird auf den Roulette - Tisch verschoben. In der relevanten Beziehung zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in ist völlig unklar, was der /die Arbeitnehmer/in für die eigene Leistung wirklich zum Tausch gegen den Lohn erhält. 

 

Nicht nur die Versorgungseinrichtungen, sondern auch die betrieblichen Unterschiede sorgen erwartungsgemäß für große Unterschiede, die eine leistungsorientierte Gleichbehandlung des Bürgers praktisch unmöglich macht. Die Gesetze zur betrieblichen Altersvorsorge sollen zur Gleichbehandlung innerhalb eines Betriebes führen. Aber auch das ist nicht immer gewährleistet. So ist zu beobachten, dass Barauszahlungen von Jahresprämien bereits brutto mit Abschlägen sanktioniert werden, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin diese Prämie nicht in die Betriebsrente per Entgeltumwandlung investiere. 

 

Könnte das ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung 

im Sinne des Grundgesetzes (Art. 3.1 GG) sein?

 

Dadurch zwingen fachlich völlig inkompetente Betriebsräte per Betriebsvereinbarung mit pädagogisch erhobenen Zeigefinger die Arbeitnehmer/innen in eine völlig intransparente Geldanlage. Hier wird jedem klar, warum Versicherungskonzerne davon so begeistert sind.  

Die Entgeltumwandlungen sind, wenn überhaupt, für höhere Einkommen attraktiver. Solche Mitnahmeeffekte auf Kosten der dafür reduzierten gesetzlichen Umlagerente schichten

zu Lasten der kleinen unzureichenden Renten das Vermögen in die Taschen wohlhabender Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen um, soweit nicht die Kosten zuschlagen. Diese können natürlich sich darauf zurückziehen, der Staat wolle das so. Eine gesetzlich verstärkte Ungerechtigkeit.

 

Das schützt jedoch auch die besserverdienenden Bürger nicht vor Nachteilen und Verlusten. Gerade das gute Einkommen ist für die Finanzbranche von höchstem Interesse. Mit der Betriebsrente lassen sich schlechte Verträge zugunsten der Finanzkonzerne und Versicherungsgesellschaften sehr leicht anbringen. Hier wird politisch fast immer argumentiert, dass der Wettbewerb für gute Bedingungen sorge. Wie naiv und inkompetent diese Vorstellung ist, lässt sich leicht darlegen.

 

Bei der Entgeltumwandlung herrscht kein freier Markt sondern ein monopolistisches Oligopol. Das bedeutet, dass nur eine überschaubare Anzahl von Anbietern im Markt wirklich relevant in einem fest vorgegebenen Rahmen agiert. Hier spielt es eine entscheidende Rolle, dass der Arbeitgeberbetrieb in der Regel das Produkt auswählt. Das tut er jedoch nicht frei nach den besten Bedingungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sondern nach Bedingungen, unter denen er unternehmerisch handeln muss.

 

Beispiele für die Machtlosigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:

 

  • Ein Unternehmen, welches mit hohen Summen abhängig vom Schutz einer Industrieversicherung ist, wird von sich diesem Industrieversicherer Direktversicherungen anbieten lassen.

  • Ein kleines Unternehmen, welches von Kontokorrentkrediten einer regionalen Hausbank abhängig ist, wird von dieser Hausbank Direktversicherungen anbieten lassen.

  • Ein Unternehmen, welches zum Beispiel im Arbeitgeberverband der Metallbranche ist, wird nicht umhin kommen, die Metallrente, das heißt im Wesentlichen ein Finanzprodukt der Allianz mit dem Label der Gewerkschaft anzunehmen oder gar per Betriebsvereinbarung umzusetzen.

  • Große Konzerne haben häufig Ihre eigenen Vorsorgeeinrichtungen. Dort bestimmen die Konzerne unmittelbar die Bedingungen. Das ist jedoch nicht immer von Vorteil.
    Viele Einrichtungen haben wirtschaftliche Schwierigkeiten und müssen gestützt werden, soweit der Konzern das hinreichend kann. 

 

Haben sie etwas gemerkt? In keinem dieser Fälle spielen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für eine Auswahl eine relevante Rolle. Wie können dann die Betroffenen, um die es wirklich gehen soll,  einen Wettbewerb nutzen?

 

Eine verbindliche Zusatzrente unter gleichen (Leistung-) Bedingungen ist hier nicht möglich. Diese Tatsache ist insofern bedenklich, als dass durch die allgemeine Senkung der gesetzlichen Rente in die Ansprüche der Bürger eingegriffen wurde. Besonders betroffen sind die schwächeren Einkommen, die allgemein trotz des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes einen deutlich erschwerten Zugriff auf Betriebsrenten haben. Könnte das ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes (Art. 3.1 GG) sein? Käme deshalb hier ein sogenannter Staatsfonds zum Einsatz, muss man sich fragen, was das alles noch mit einer Betriebsrente zu tun hat und warum der Staat das nicht gleich selbst löst.

 

Auch Unternehmen sind am Ende keine Rentenversicherungsverwalter, was nach meiner Beobachtung auch Sozial- und Arbeitsgerichte immer wieder klar machen. Die Verkomplizierung durch Bürokratie und Rechtsabsicherungen verschlingen am Ende nochmal irrsinnige Aufwendungen, die in einer staatlichen Rentenrücklage besser angelegt wären.

Irrtum #3: Betriebliche Altersversorgung bekämpft Altersarmut

Diese irrige Annahme, diese gesetzlichen Maßnahmen würden eine Altersarmut bekämpfen, wird leider sogar von Sozialgerichten unkritisch übernommen. Die Wahrheit ist jedoch banal. Das grundsätzliche Problem liegt in dem System der Förderungen durch Zuschüsse sowie Steuer- und Abgabenerlasse. Es sind die sogenannten „Anreize“. Das bedeutet scheinbar, dass dem Bürger selbst überlassen wird, ob er im Alter arm ist. Ist soweit die Verantwortung auf den ersten Blick erst einmal auf den Bürger delegiert? Genau das ist der fatale Irrtum einer verantwortungslosen Politik. Es ist ein Alibi auf Kosten der bereits finanziell Schwächeren. Wirklich großen Profit schlagen dagegen nur Finanzkonzerne und Versicherungsgesellschaften heraus. Profit aus Geld, welches für eine Rentenrücklage sinnvoller eingesetzt wäre.

 

Eine relevante Förderung durch Zuschüsse oder Steuer- und Abgabenfreiheiten setzt voraus, dass ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist, um eine solche Förderung erreichen zu können. Das ist besonders bei kleinen Einkommen selten möglich. Diese sind jedoch vordergründig von Altersarmut bedroht. Die Menschen mit kleinem Einkommen geben praktisch das moralische Alibi dafür, welches sie selber vernichtend verarmt. Im hohen Einkommensbereich verschafft die Steuerprogression dagegen eine besondere Rendite auf Staatskosten, weil das Prinzip, "die starken Schultern tragen mehr als die schwachen Schultern", ausgehebelt wird.

 

So wie die Steuer bei wachsendem Einkommen progressiv, dass heißt überproportional steigt, so fällt sie bei Steuererlassen überproportional.  Bei einem Steuererlass, wie zum Beispiel bei der Entgeltumwandlung im Sinne § 3 Nr. 63 EStG ist demzufolge die Entlastung höher, je höher das Einkommen ist. Automatisch wird derjenige stärker gefördert, der das bessere Einkommen hat.

Was hat das mit der Bekämpfung der Altersarmut zu tun?

 

Hinzu kommt, dass mit hohen Einkommen der gesetzliche Rahmen voll ausgeschöpft werden kann. Bei kleinen Einkommen ist oft nicht einmal ein kleiner Teil der maximalen Förderung möglich, weil ein zu kleiner Beitrag diese nicht in voller Höhe ausschöpfen kann.

 

Es gehört obendrauf zur einer intelligenzlosen politischen Geisterfahrt im Sinne eines unauflösbaren Widerspruches: Man geht davon aus, dass Niedriglohnbezieher von einer Unternehmensführung mit Hilfe eines staatlichen Zuschusses eine Betriebsrente geschenkt bekämen. Die Betriebsrente gehört nun mal zu den Personalaufwendungen, die erklärtermaßen klein zu halten sind, weil es gerade im Niedriglohnbereich an "Produktivität" fehle. So lautet zumindest das klare Bekenntnis des Herrn Professor Sinn, dem Erfinder des nach unten unbegrenzt fallenden Niedriglohns auf dem Arbeitsmarkt. Man hatte mit dem Niedriglohn zeitgleich auch die Rente weggenommen. Jetzt soll ein Betrieb mit solchen schlecht bezahlten wie "unproduktiven"  Angestellten sichere Renten verschenken? Das wiederum mit verschenktem Staatsgeld???

 

Mit oder ohne Zuschuss vom Staat, eine „geschenkten Betriebsrente“ passt nicht zum flexiblen Niedriglohn. Erst recht nicht, wenn jetzt wieder Mindestlöhne verpflichtend sind und damit das Budget für die „produktivitätsschwache Arbeit“ noch enger wird.

 

Bei einer Betrachtung aus einer übergeordneten Ebene heraus zeigt sich, dass die angeschlagene gesetzliche Rente als soziale Einrichtung noch einmal zusätzlich massiv geschwächt wird. Durch einen egoistisch orientierten Antrieb wird das Geld von Besserverdienenden abgeschöpft. Das ist nicht der Zweck eines Sozialsystems. Selbst wenn im oberen Bereich die Mitnahmeeffekte begrenzt werden, profitiert davon sicher kein einziger Bürger, der ernsthaft von Altersarmut bedroht ist. 

Irrtum #4: Betriebliche Altersvorsorge ist besser als das Umlagesystem

Das muss grundsätzlich die Ausgangsthese sein, wenn auf Steuereinnahmen und Abgaben der der für Betriebsrenten umgewandelten Einkommen verzichtet werden. Dabei geht es im Kern um die Behauptung, dass deine kapitalgedeckte Rente mehr einbringt als eine Umlagerente. In beiden Fällen kommt es jedoch auf die Bedingungen an. Du erwartest vermutlich die sonst üblichen Argumente, dass die Umlage aufgrund der demografischen Entwicklungen nicht mehr funktioniere und ein Rentensystem nur  noch mit der Kapitaldeckung zu lösen sei. - Weit gefehlt!

 

Die Kapitaldeckung versicherungsförmiger Einrichtungen für Betriebsrenten machen aufgrund schwacher Zinsen in den Finanzmärkten in der Vergangenheit ernsthafte Probleme. Aufgrund der festgefahrenen zerbrechlichen Finanzpolitik ist in Europa kaum eine Perspektive zu erwarten, auch wenn inzwischen eine tatsächlich einsetzende Inflation eine Zinssteigerung erfordert. Eine zu schwache Reaktion wird einem Ausgleich immer hinter her laufen, sodass ein dramatischer Schwund der Betriebsrente verbleibt. Wenn jedoch eine rasante Inflation die Zinsen hoch treibt, werden die Betriebsrentner trotz hoher Zinsen gewaltige Verluste davon tragen. Davon abgesehen, bekommen in solchen Krisenzeiten auch Aktienmärkte ordentlich Druck. 

 

In den vergangenen Jahrzehnten nach der letzten Finanzkrise gab es kaum mehr ausreichend sichere hochverzinste Wertpapiere. Diese werden jedoch für die Planungsgenauigkeit der Zahlungstermine einer Versicherung benötigt. Das hat bereits jetzt riesige Löcher in die Versicherungsreserven gerissen. Das Versicherungskonzept wird noch lange Zeit brauchen, um einen wahren Vorteil wieder herstellen zu können.

 

Was bleibt, das sind die Kosten. Das vermeintliche Förderprinzip wird wirkungslos und somit  zur verschwenderischen Verlustfalle des Staates. Finanzkonzerne und Versicherungsgesellschaften dagegen haben daraus Gewinne gemacht oder sich saniert.

 

Die vermeintliche Lösung der Freistellung von Garantien in Form einer unbestimmten Betriebsrente kann kaum eine saubere Lösung für politische Rentenprobleme darstellen. Kaum wahrgenommen, stellt sich die Versicherungsform als Versorgungssystem grundsätzlich selbst in Frage. Neigt man zu riskanteren Anlagen, sollte das nicht unter den Deckmantel einer vermeintlichen Versicherung geschehen. Schon gar nicht als eine sogenannte Betriebsrente mit den dazugehörigen Eingriffsmängeln der Arbeitnehmer.

 

Eine spekulative Geldanlage hat im Grunde im arbeitsrechtlichen Bereich nichts verloren.  Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können dabei in Krisensituationen nicht angemessen eingreifen und zum Beispiel das Vermögen selbst umschichten, wenn Krisen kurz vor der Rente absehbar sind. Erst recht nicht, wenn Sozial- und Arbeitsgerichte immer wieder klar machen, dass Arbeitgeber keine Anlageberater seien. Doch der Gesetzgeber hat es so eingerichtet, als wäre es so. Das Nachsehen haben im Streitfall, wie so oft, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

 

Ein umgewandeltes Entgelt entstammt einem Entgeltanspruch, der nicht ohne weiteres in ein mangelhaft vages unverbindliches Versprechen umgewandelt werden sollte. Stelle dir vor, du arbeitest jahrelang für ein vages Versprechen, dass dir dein Chef oder deine Chefin irgendwann mal  irgendein ein Auto als Lohnersatz besorgen würde. Du hättest jedoch keine konkrete Vereinbarung,  wie dieses Fahrzeug in seinen Eigenschaften am Ende sein soll. Du könntest dann anstatt einem sicher verdienten großen Haufen Geld einen kleinen rostigen Haufen Schrott ohne TÜV bekommen.

Was Arbeitsgerichte dazu sagen würden?

 

Es ist absurd und widersprüchlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ihren Einzahlungen bis zur Rente deshalb fest gebunden sind, weil sie vermeintlich das Vermögen nicht verantwortlich bis zur Rente bewahren könnten, aber die Versicherungsunternehmen dagegen keinerlei Verbindlichkeit mehr haben, das Kapital in klar vorbestimmter Weise zurück zu liefern.

 

Noch absurder ist es, dass dabei Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Gesetz nur abstrakt bestimmen sollen, in welcher fremdverwalteten Anlageart investiert werden soll, ohne eine angemessene Eingriffsmöglichkeit auf das Kapital zu haben. Die Macht über das Geld hat der Versicherungskonzern, die Haftung dafür übernimmt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.

 

Ist die Entgeltumwandlung überhaupt als Risikoanlage statthaft? Besonders bedenklich ist hier, dass nach meiner Auffassung keine zukünftige Versorgung mehr im rechtlichen Sinne vorliegen kann. Wenn das Versorgungskapital am Ende nicht bestimmt werden kann, dann kann damit auch keine biometrisch gesicherte Versorgung dargestellt sein. Der reine Umwandlungsvorgang eines unbestimmten Kapitals in eine ebenso unbestimmte Leibrente löst kein biometrisches Risiko in der Versorgung. Das „Konzept einer garantiefreien Zielrente“ zeigt die Hilflosigkeit einer Politik und die klare Interessendurchsetzung der Versicherungsgesellschaften, die an solchen sinnlosen Konzepten Geld verdienen.

 

Zusammengefasst bedeutet das:

  • Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollen eine langfristig eine intransparente wie abstrakte Anlageentscheidung treffen, die sie nicht verstehen.

  • Sie sollen dabei die Haftung für das hingegebene Vermögen übernehmen, auf das sie keinen Einfluss mehr haben.

  • Sie lösen dafür den verbindlichen Anspruch auf das jeweilige Entgelt für die dem Arbeitgeber abgegebenen Leistungen unwiederbringlich auf.

  • Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten das unverbindliche Versprechen einer fremdverwalteten spekulativen Geldanlage unter der falschen Einordnung einer Versorgung.

 

Wie widersinnig diese Gesetzgebung zur wahren Sachlage konzipiert ist, zeigt sich daran, dass die Bundesaufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen immerhin den Vertrieb für marode Einrichtungen einstellen lässt, um den Schaden zu begrenzen. Genau so müsste eine Regierung auf das erkannte Problem reagieren. Stattdessen wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlassen, um noch mehr Geld in dieses Fass ohne Boden zu schütten. Das bedeutet, der Schaden wird am Ende noch größer, ähnlich wie in einem Schneeballsystem.

 

Welche Alternativen kann es geben?

 

In einigen europäischen Nachbarländern werden nicht nur schlüssigere Kapitaldeckungskonzepte mit Staatsfonds entwickelt, sondern auch üppige Umlagerenten möglich gemacht. Die Kapitaldeckung ist offensichtlich nicht alternativlos. 

 

Es gibt zum Beispiel eine breite Beteiligung am System, auch von Selbständigen und Beamten.

Häufig wird dagegen argumentiert, dadurch gäbe es wiederum höhere Ansprüche an die Rentenkasse, so als könne man das nicht steuern.

 

Dort werden die Beiträge nicht wie in Deutschland in der Höhe stark begrenzt. Hinzu kommt, dass die Regierungen dieser Länder keine Angst davor haben, die Beiträge dafür anzupassen. So lässt sich erklären, dass es in Nachbarländern wie Österreich 14 Monatsrenten im Jahr gibt, die im Niveau deutlich höher sind als in Deutschland.

 

Das kann für die Beitragsleistenden trotzdem zum Gewinn werden, wenn sie dafür beim Einkommen hinreichend durch Steigerungen am Wachstum beteiligt werden. Das rechnete bereits Professor Gerd Bosbach vor. Er war Mathematiker beim Bundesamt für Statistiken. Hätten Politiker ganz im echten Leistungsgedanken für die verstärkte Ausbildung von qualifizierten Fachkräften gesorgt, anstatt für einen armseligen Niedriglohnsektor, dann wäre auch das Rentenproblem deutlich kleiner.

Der Aufbau des größten Niedriglohnsektors Europas war am Ende sowohl rentenpolitisch, als auch wirtschaftspolitisch ein tiefer Schnitt in das eigene Fleisch.

Irrtum #5: Betriebliche Altersversorgung wird gefördert

Beim ersten Blick auf eine Lohnabrechnung nach einer Entgeltumwandlung am Beispiel einer Direktversicherung scheint es eindeutig zu sein:

  • Ersparte Einkommenssteuer
  • Ersparte Sozialabgaben
  • Arbeitgeberzuschuss 15 Prozent des Beitrages

Per Berechnung kommt man beispielsweise auf einen vermeintlichen Zuschuss in Höhe von ca. 65 Prozent. Das erscheint eine unschlagbare Zusatzrendite zu sein. Kann die Entgeltumwandlung überhaupt noch zu einem schlechten Ergebnis kommen?

 

Ja – sie kann!

 

Es ist sogar wahrscheinlich, dass trotz dieser hohen Zusatzaufwendungen ein Verlust oder zumindest ein sehr schlechtes Geschäft heraus kommt. Diese Steuer- und Abgabenvorteile sind keine Verlustreserven. Es handelt sich hierbei un ein nachgelagertes Verfahren.

 

Diese übliche Darstellung der sogenannten Förderung ist eine so typische Halbwahrheit, die relevante Aspekte bewusst ausblendet. Die Irreführung ist gewaltig. Bereits der zeitliche Aspekt fällt hier oft komplett unter den Tisch, wenn eine resultierende Betriebsrente gegen gestellt wird: eine lange Ansparphase und eine kurze Rentenbezugsphase. Es ist für kurzfristig informierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sehr schwer, sich dieser Manipulation zu entziehen. Diese Zuschüsse wären wirklich eine sinnvolle Förderung, wenn diese auf ein Konto fließen würden, welches nur für eine  Rente bestimmt ist und ohne Kosten fest verzinst würden. Eine solche Vorstellung wird von Finanzkonzernen werbend erzeugt.

 

Das ist bei einer versicherungsförmigen Betriebsrente gerade nicht der Fall, denn du hast kein eigenes Geld-Konto, sondern, das Geld inklusive der Zuschüsse gehört der Versicherung. Du bekommst dafür eine sogenannte Anwartschaft, das heißt ein Versprechen auf eine entsprechende Rente, sofern diese wirklich garantiert ist. Hast du nach den neuen Regeln keine Garantie, dann gibst du dein Entgelt für ein vages unverbindliches Versprechen her. Diese Abtrennung vom Geld ist den wenigsten so bewusst.

 

Natürlich weisen die Angebote und Verträge Werte aus. Diese sind jedoch kein Kontostand, sondern sogenannte Rückkaufswerte. Wie der Begriff schon sagt, verkaufts du die Rente an die Versicherungsgesellschaft zurück. Dann schlägt diese Versicherungsgesellschaft heftig mit Kosten zu. Da dies aber auch nicht gewünscht ist, schlägt die Einkommensteuer nochmal mit voller Progression, das heißt überproportional  zu. Nebenbei muss der Entgeltumwandlungsvertrag erst einmal eine Auszahlung ermöglichen.

 

Die propagierten vermeintlichen Renditen sind beim genauen Hinsehen geprahlt und völlig unverbindlich. Es dauert zum Beispiel bei vielen Metallrentenverträgen über 15 Jahre (!!!) bis die Einzahlungen bei einer kalkulatorischen mindesten Rendite die Kosten wieder aufgeholt haben.

Das ist jedoch nicht das einzige Problem. Mit der Rentengestaltung selbst kann dir locker ein Drittel des Vermögens wieder abgenommen werden.

 

Es sieht bereits jetzt nach einem heftigen Verlust aus. Doch das dicke Ende kommt noch:

Sollte eine Direktversicherung oder ähnliche Betriebsrente Verluste bescheren, dann schlagen zusätzlich die nachträglichen Abgaben und Steuerverbindlichkeiten zu. Trotz Freibeträge kann dies zu empfindlichen Verlustverstärkungen führen, welche die sogenannten Förderungen auffressen. Beispielsweise werden Betriebsrenten nach Entgeltumwandlungen im Sinne des § 3 Nr.63 EStG voll besteuert. Es sind Versorgungsbezüge gem. § 20  Nr. 5 Satz 1 EStG. Darüber hinaus können Sozialbeiträge anfallen.

 

Dabei erleidet auch der Staat einen zusätzlichen Verlust. Der Staat bekommt aus dem reduzierten Geldrücklauf die vorfinanzierten Steuern und Abgaben nicht in voller Höhe zurück. Nur einer macht Gewinn dabei - du ahnst es - der Versicherungskonzern, der fest von den Beiträgen - dein Entgelt - abgerechnet hat. 

 

Das Verkaufsargument ist hierzu häufig, dass die spätere Rente allgemein geringer besteuert wäre, als das Regeleinkommen aus der Arbeit. Das ist jedoch eine unzulässige Aussage. Gerade bei jungen Menschen steigert sich das Einkommen erst im Laufe der Lebensarbeitszeit. Das heißt, erst gegen Beginn des Ruhestandes erwächst die höchste Steuerbelastung. Erst recht, wenn du tatsächlich die Lücken mit einer Betriebsrente oder anderen Einnahmen auffüllst. Ab dem Renteneintrittsjahr 2040 ist die Steigerung der Besteuerung der Rente bis auf 100 Prozent abgeschlossen. Spätestens dann sind steuerliche Vorteile eine individuelle Annahme.

 

In der Praxis ist die Steuerbelastung besonders bei Kapitalzahlungen aufgrund einer unverminderten Progression extrem hoch. Eine weit verbreitete Täuschung: Die Berechnung der Netto-Rente wird mit "Durchschnittssteuersätzen" durchgeführt. Wie bei der zuvor gerechneten Entgeltumwandlung müsste korrekterweise auch beim Rentenbezug die direkte Auswirkung auf den Steuersatz gerechnet werden. Der Unterschied ist gewaltig! Es müssten viele über 115 Jahre alt werden, um nur das Deckungskapital nach Steuern und Abgaben zurück zu erhalten.

 

Die betriebliche Rente wird durch den § 229 Abs.1 Nr. 5  SGB V nach einem Freibetrag auch mit Beiträgen (GKV/PV) belegt. Systemisch gesehen, ist die Steuer- und Abgabenlast nur von der Ansparungszeit in die Zukunft des Rentenbezuges verlagert worden. Bei Altverträgen der Direktversicherungen gem. § 40b aus laufendem Entgelt kann sogar eine vor- und nachgelagerte Belastung entstehen.

 

In der Rente fehlt es jedoch an einem Arbeitgeberbetrieb, der die jeweilige Hälfte der Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung übernimmt. Dadurch verdoppelt sich diese Abgabenlast. Das hat bei einigen Betriebsrentnern bereits üble Verluste und einen unsäglichen Zorn beschert. 

 

Dieser Zorn und sein dadurch ausgelöst lautstarker Protest, trieb den damaligen Gesundheitsminister Spahn kurzfristig zu einer Freibetragsregelung für die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge, die bis heute nicht gegenfinanziert ist. Es ist auch ohne Krisen durchaus damit zu rechnen, dass dieser Freibetrag wieder fallen kann oder durch die Hintertür über erhöhte Beiträge wieder umverteilt wird. Das "Schweigegeld gegen den Protest" in Form eines Freibetrages wird nicht mehr lange reichen!

 

Somit kann das nachgelagerte Steuer- und Abgabenverfahren immer wieder zur bösen Überraschung werden. Das staatlich aufgewendete Geld verpufft ohne Wirkung. Neben den persönlichen Nachteilen werden zusätzlich die sozialen Einrichtungen geschwächt.

 

Politisch wird dieses gefährliche Verlustkonzept als „Förderung“ verkauft und unbeirrt in die Richtung des Abgrunds geschoben. In den Finanz- und Versicherungskonzernen erfreut man sich dagegen über eine völlig inkompetente naive politische Welt. Die Politik ist zudem durch ihre Verflechtung erpressbar geworden.

Dirk Feldhinkel

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