über mich

Wer ist Dirk Feldhinkel?

Ich bin Dirk Feldhinkel!

Vor vielen Jahren sammelte ich Erfahrungen in der Finanz- und Immobilienbranche. Dabei dachte ich am Anfang oft nicht besser über die Produkte und Dienstleistungen nach als meine Kunden.

 

Das rächte sich bei riskanten Anlagen bitter! Die Ausbildungen der Vertriebsunternehmen entpuppten sich fast immer als verkaufsorientiertes Halbwissen.

  

Erst als ein Steuerberater vor einer Zusammenarbeit von mir verlangte, mit finanzwirtschaftlich anerkannten Methoden zu arbeiten, wurde ich interessiert.  Als kurz darauf eine Bank als Zugpferd des Vertriebes insolvent wurde, wurde ich hellwach!

 

Finanzwirtschaftliche Methoden gehören seitdem zu meinen wichtigsten Ausrüstungen. Es dauerte nicht lange und ich machte auf der Seite der Verbraucher einigen Bankberatern mit ihren trügerischen Kombifinanzierungen das Leben schwer. Die direkten Verhandlungen verliefen für die Bankkunden deutlich erfolgreicher als Verfahren durch Ombudsleute. Das konnte man auf fachlicher Ebene mit absoluter Sicherheit an der Autoritätsgläubigkeit der Richter a.D. als Ombudsleute gegenüber den Banken festmachen.

 

Die Vorträge der Ombudsleute waren in Bezug auf unseren Rechtsstaat leider keine Sternstunde, sondern ein Armutszeugnis. Erst nach geschlagenen 15 Jahren wurden unsere Ansichten aufgrund einer *europäischen Gesetzgebung in der Preisangabenverordnung für Kredite umgesetzt.

 

Besonders motiviert wurde ich durch den Skandal der Heinen und Biege GmbH in der eine bekannte Bausparkasse verwickelt war. Neben den verkauften Schrottimmobilien sorgten mit Bausparverträgen perfide kombinierte Finanzierungen für existentielle Katastrophen der abgezockten Anleger. Zur ausbleibenden Mietzahlung kam eine gewaltig in die Höhe springende Finanzierungsrate.

Zur Unterstützung der Initiativen zur rechtlichen Wehr reichte ich methodisches Wissen und Hinweise aus der Erfahrung an die begleitenden Fachleute weiter. Der Austausch gelang.

 

Im Bereich der dynamischen Investitionsberechnungen wurde ich mit der Zeit immer erfahrener. 

Mit den Erfahrungen im Bereich des Controlling und der Bilanzanalysen sind solche Kenntnisse für Unternehmen in Schwierigkeiten oft Gold wert. Dadurch sind meine spezifischen Kenntnisse zur Neuordnung von öffentlichen wie unternehmerischen Gesellschaften erfolgreich im Einsatz gewesen. Interessanterweise auch bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aufgrund eines Haushaltsrechtes eigentlich nicht insolvent werden durfte.

 

Als Unternehmensberater gelang es, dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts mit neu gedachten Lösungen aus der Finanzrechnungslehre aus einer schweren Krise heraus helfen. Eine solche Körperschaft des öffentlichen Rechts kann theoretisch aufgrund des Haushaltsrechtes nicht insolvent werden. Trotzdem wurde diese Gesellschaft beinahe endgültig zahlungsunfähig. Offensichtlich versagten hier Aufsichtsbehörden, Beratungsämter und Wirtschaftsprüfer durch ihre extrem arbeitsteilige Denkweise. Diesem Problem konnte ich mit Schulungen der Geschäftsführer auf der Dachverbandsebene entgegen wirken.

 

Ähnliche Probleme scheint es im Themenbereich Finanzen für Verbraucher zu geben. Zwar kennt man inzwischen dynamische Finanzrechnungsmethoden aus dem Lehrbuch, aber wendet sie für Verbraucher fantasielos,  unerfahren und oft auch irreführend an. Die Überlassung der Verbraucher mit Halbwissen und zu koplizierte Smartrechner im "Fachlatein" löst das Problem kaum. Die Gefahr der unbeabsichtigten wie beabsichtigten Fehleinschätzungen wächst. Sogar der Gesetzgeber wird dabei zum perfiden Gehilfen rücksichtsloser Interessen.

 

Deshalb habe ich mich entschieden etwas zu tun!

 

Dirk Feldhinkel

 

(*Kombifinanzierungen: Trotz Reform der Preisangebenverordnung im § 6 Kredite wurden Tigungsinstrumente nicht in die Finanzierungen eingerechnet. Zahlreiche Proteste anerkannter Fachleute wurden bis in die Rechtsprechung hinein ignoriert. Erst am 11. März 2016 wurde aufgrund einer europäischen Richtlinie die richtige Anwendung eingeführt. [11. März 2016 BGBl. I S. 396] )